STÖWA Kies GmbH

Sand- und Kieswerk

Die STÖWA Kies GmbH baut seit nunmehr fünf Jahrzehnten am Standort Hollersbach (die Abbaufelder befinden sich auf den Gemeindegebieten von Hollersbach und Bramberg) Rohmaterial für die Herstellung von Sand und Kies ab. Das Werk Hollersbach versorgt die heimische Bauwirtschaft mit Baurohstoffen für alle Anwendungsbereiche des Hoch- und Tiefbaus. Um den europäischen und nationalen Normen und Regelwerken für Gesteinskörnungen und Korngemischen zu entsprechen, wurde bereits vor Jahren ein Qualitätssicherungssystem (System 2+) mit einer werkseigenen Qualitätskontrolle installiert. Sämtliche Produkte sind CE-zertifiziert.

Sand- und Kieswerk

Geschichte

17.10.1956
Gründung der Hollersbacher Betonwarenerzeugung Stöckl & Wallner OHG durch den Kaufmann Sepp Stöckl und seinem Schwager, dem Zimmermann Alexander Wallner (aus gewerberechtlichen Gründen war anfangs auch Dipl.-Ing. Hubert Wallner Gesellschafter).
1956
Beginn der Betondachziegelproduktion bei der von Sepp Stöckl erworbenen Obermühle am Eingang des Hollersbachtales.

In den Folgejahren wird auch mit der Herstellung von Betonhohlblocksteine (Betonziegel) durch einen Bodenfertiger begonnen.
Da die Versorgung mit Sand- und Splitt aus der Region unzureichend war, machte man sich auf Suche nach einem entsprechenden Rohstoffvorkommen und wurde im Westen von Hollersbach, in der Nähe des Vitlehengutes fündig.
14.08.1961
Umbenennung der Gesellschaft in Betonwarenerzeugung und Schotterwerk Stöckl & Wallner OHG.

Die erste Aufbereitungsanlage mit Reihensilos wird gebaut. Das Unternehmen entwickelt sich zu einem wichtigen Versorger der regionalen Bauwirtschaft.
Die Betonwarenerzeugung wird auf eine automatische, stationäre Anlage umgestellt.
Errichtung einer Asphalt- und einer Betonmischanlage durch die Fa. Mayreder, Kraus & Co bzw. der Fa. Paar.
Bau einer Mischanlage zur Herstellung von Kaltmischgut für den Güterwegebau.
1973
Bau einer neuen Aufbereitungsanlage für Sand und Kies. Die Anlage wird in den Folgejahren laufend erweitert, modernisiert und teilweise erneuert.
04.07.1973
Umwandlung der Gesellschaft in eine KG.
05.03.1992
Alexander Wallner scheidet krankheitsbedingt aus der Gesellschaft aus.
1997
Unter Mithilfe des Landes Salzburg und den Partnerfirmen wird eine neue Zufahrtstraße errichtet. Das Ortszentrum von Hollersbach wird endlich vom Werksverkehr entlastet.
2000
Die Betonwarenerzeugung wird aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.
ab 2013
Die dritte Generation der Familie Stöckl ist im Unternehmen tätig.
1.12.2018
Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH
2019
Bau und Inbetriebnahme einer Kammerfilterpresse
2022
Größte Einzelinvestition in der Firmengeschichte: Bau einer Vorbrecheranlage samt 220m langen Förderband.
Durch diese Maßnahme wurde der Produktionsprozess optimiert und zusätzlich der CO2-Ausstoß erheblich reduziert.
Höchste Qualität & nachhaltiger, schonender Abbau

Natur und Umwelt

Abbau
Der Rohstoffabbau ist immer mit einem Eingriff in die Natur und dem Landschaftsbild verbunden. Es ist unsere Aufgabe, diese Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Wir sind bestrebt den Abbau, unter bestmöglicher Ausnutzung der Ressourcen, umwelt- schonend und nachhaltig zu gestalten.

Der Abbau erfolgt von oben nach unten im Kulissenabbau. Die Endböschung wird unmittelbar nach Abbau des Rohmaterials hergestellt und rekultiviert, somit bleibt die offene Fläche auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt.

Bei der Anfang 2014 getätigten Ersatzbeschaffung des Hydraulikbaggers wurde dieser zusätzlich mit einem Ripper ausgestattet. Der Ripper ermöglicht die Gewinnung des zum Teil anstehenden Felsens, sodass Sprengungen auf ein minimales Ausmaß reduziert werden können, bzw. nicht mehr notwendig sind.

Aufbereitung
Bis zum Jahr 1997 wurde das für die Kieswäsche benötigte Wasser (ca. 150 – 200 m³/Std.) einem Tiefbrunnen entnommen. Durch den Bau einer Anlage zur Eindickung der Kieswasch-schlämme und durch die Kreislaufführung des gereinigten Prozesswassers ist es uns gelungen, die Entnahme von Frischwasser drastisch einzuschränken.

STÖWA Kies GmbH

Unsere Mitarbeiter

Am Standort Hollersbach beschäftigen wir derzeit 13 motivierte Mitarbeiter in der Organisation und Verwaltung sowie im Abbau und Aufbereitung. Eine werkseigene Produktionskontrolle garantiert höchste Qualität und gleichbleibende Standards. Die Vernetzung und ständige Kommunikation zwischen den Mitarbeitern gewährleistet, dass alle Wünsche der Kunden berücksichtigt werden. Daraus resultieren kurze Ladezeiten. Auf Wunsch stellen wir mit unseren firmeneigenen LKW's die Materialien an den gewünschten Ort zu.

 

Geschäftsführung
Stöckl Christian
Tel.: 06562/8566 · Mobil: 0664/3555562  
E-Mail: info@stoewa-kies.at

Geschäftsführung/Betriebsleiter
Stöckl Christian jun.
Tel.: 06562/8566 · Mobil: 0664/1150511
E-Mail: info@stoewa-kies.at

Disposition/Waage/Betriebsleiter Stv.
Reichhart Stefan
Tel.: 06562/8566 · Mobil: 0664/1511726
E-Mail: info@stoewa-kies.at

Büro
Stöckl Margit
Tel.: 06562/8566
E-Mail: margit@stoewa-kies.at

Wir sind für Sie da:

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag 06:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Samstag 07:00 - 12:00 Uhr  

Referenzen

Wir haben in den vergangenen fünfzig Jahren fast alle Großprojekte, die in unserer Region errichtet wurden, mit unseren Produkten beliefert.

Auszugsweise einige Beispiele:

  • Kraftwerk Tauernmoos
  • Gerlosstraße
  • Felbertauernstraße
  • ÖBB Kraftwerksgruppe Stubach, Uttendorf
  • Umfahrungen Bramberg und Hollersbach
  • Ausbau Pass Thurnstraße
  • Schmittentunnel
  • Zell am See
  • Hochwasserschutz Oberpinzgau
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • NPZ Mittersill
  • EKZ Mittersill
  • u.v.m.

Ein kleiner Auszug unserer Stammkunden:

  • Amt der Salzburger Landesregierung
  • Berger Bruno GmbH, Hollersbach
  • Empl Bau GmbH, Mittersill
  • ETM Bau GmbH, Fusch
  • Egger Bau GmbH, Mittersill
  • >Holzbau Maier GmbH & Co KG, Bramberg
  • HV-Bau GmbH, Bramberg
  • Ideal Estrich OG, Mittersill
  • Keil Walter GesmbH, Mittersill
  • Knapp BaugmbH & Co KG, Mittersill
  • Pinzgaubeton GmbH & Co KG
  • Salzburger Sand- und Kieswerke
  • Stöckl Franz GmbH, Hollersbach
  • Swietelsky AG, Hollersbach
  • u.v.m.

Impressum

Webseitenbetreiber und für den Inhalt verantwortlich:

STÖWA Kies GmbH
Sand und Kieswerk
Projektbeauftragter: Christian Stöckl
A-5731 Hollersbach - Gewerbegebiet West 1
Tel. +43 (0) 6562 / 85 66
E-Mail: info@stoewa-kies.at
www.stoewa-kies.at

Firmengericht: Landesgericht Salzburg

Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Kammer: Wirtschaftskammer Österreich

Firmenbuchnummer: FN 500784y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg

UID-Nummer: ATU73758123

Konzeption, Design
anhaus werbemanufaktur gmbh
A-5741 Neukirchen am Großvenediger · Schlossergasse 319
E-Mail: office@anhaus.at · Internet: www.anhaus.at

Bilder: Franz Reifmüller, Firma Stowa Kies GmbH, Mario Anhaus, Fotolia

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Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Datenschutz Informationen

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – weiterführende Informationen stehen Ihnen dort zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@stoewa-kies.at zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STÖWA Kies GmbH

Stand 01.01.2020

Lieferung und Versand

Die Vereinbarung einer Lieferfrist bleibt immer vorbehalten und gilt stets als annähernd. Sie gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Arbeiter- oder Energiemangel, mangelnde Transportmöglichkeit, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Schlechtwetter und dgl. Für die Dauer eines unvorhergesehenen Ereignisses ist die Verkäuferin von der Einhaltung der Lieferfrist entbunden .Der Versand erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in jedem Fall (auch wenn der Transport von der Verkäuferin veranlasst und bezahlt wird) mit Übergabe an den Transporteur über.

Für Lieferungen an die Baustelle gelten einwandfreie Zufahrtsverhältnisse. Bei deren Fehlen haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden für alle daraus entstehenden Aufwendungen und Schäden. Die Fahrzeuge sind ohne Wartezeit fachgemäß durch den Käufer auf seine Kosten zu entladen. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.

Gewährleistung, Haftung und Verjährung

Lieferungen sind bei Übernahme vom Käufer zu überprüfen, allfällige Mängel sind vom Käufer unverzüglich am Zustellort (bei Selbstabholung durch den Käufer bei Übernahme) festzustellen und schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind sofort nach deren Auftreten bei sonstigem Haftungsausschluss schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.

Handelsübliche Toleranzen bei Maß, Menge, Gewicht, Körnung, Struktur und Qualität des gelieferten Produktes berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen. Für die Berechnung des Gewichts ist das Gewicht bei Abgang der Ware im Werk maßgebend.

Bei berechtigten und form- und fristgerecht eingebrachten Mängelrügen ist die Verkäuferin berechtigt, nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, die Gewährung einer angemessenen Gutschrift oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) vorzunehmen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Wert des mangelhaften, von der Verkäuferin gelieferten Produktes beschränkt. Die Erhebung weitergehender Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) des Verkäufers geltend gemacht werden. Sie umfassen nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch weitere Ansprüche wie z.B. wegen Folgeschäden oder entgangenem Gewinn.

Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen in sechs Monaten ab Gefahrenübergang. Schadenersatzansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger, spätestens aber 3 Jahre nach Gefahrenübergang. Von der Verkäuferin schriftlich zurückgewiesene Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes sind vom Käufer binnen 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls diese Ansprüche erlöschen.

Der Käufer verzichtet ausdrücklich der Verkäuferin gegenüber auf die Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933 Abs. 1 ABGB.

Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind freibleibend und Nettopreise ab Werk.

Rechnungen der Verkäuferin sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Gänze zu bezahlen. Die Gewährung von Skonto unterliegt gesonderter Vereinbarung. Im Preis enthaltene Fracht- und Transportkosten sowie sonstige Barauslagen sind nicht skontierbar.Im Verzugsfall werden 12% Verzugszinsen vereinbart.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen eigener Ansprüche gegen die Verkäuferin zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegen die Forderungen der Verkäuferin aufzurechnen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, oder werden schlechte Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Beantragung eines Moratoriums, Konkurs oder Ausgleichsverfahren oder eine Exekution bekannt, ist die Verkäuferin vorbehaltlich der Geltendmachung anderer Ansprüche berechtigt, sämtliche Rechnungen ab Rechnungsdatum fälligzu stellen und von allen Verträgen zurückzutreten.Die Verkäuferin behält sich die Annahme von Wechseln und Schecks vor, eine Annahme erfolgt immer zahlungshalber. Diskont- und Bankspesengehen zu Lasten des Käufers. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage, Protest usw. besteht nicht.

Sicherheiten

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich die Verkäuferin das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht der Verkäuferin zu deklarieren und dieseunverzüglich zu verständigen.

Der Käufer ist berechtigt, die von der Verkäuferin gelieferte Ware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Veräußert oder verarbeitet jedoch der Käufer die von der Verkäuferin gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt der Käufer im Augenblick derVeräußerung oder Verarbeitung die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Auftraggeber an die Verkäuferin ab, und zwar bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin aus Warenlieferungen. Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Käufer die Abtretung seinem Abnehmer oder Auftraggeber bekanntzugeben, der Verkäuferin die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer oder Auftraggeber erforderliche Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszufolgen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

Erfüllungsort ist der Standort unseres Auslieferungswerkes in A-5731 Hollersbach. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist das für A-5731 Hollersbach sachlich zuständige, ordentliche Gericht maßgebend. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Für Geschäfte mit Verbrauchern iS des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Bestimmungen insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des1. Hauptstückes dieses Gesetzes zuwiderlaufen.

Geschäftsbedingungen des Käufers entfalten für die Verkäuferin keine verbindliche Wirkung.

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick


Allgemeine Hinweise

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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

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Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

STÖWA Kies GmbH
Sand und Kieswerk
Christian Stöckl
A-5731 Hollersbach 46 - Gewerbegebiet West
Tel. +43 (0) 6562 / 85 66
E-Mail: christian@stoewa-kies.at

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Soweit die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrer Einwilligung oder in einem mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag besteht, haben Sie zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben das Recht auf Widerruf einer eventuell erteilten Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird durch den Widerruf nicht berührt.
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Weiters haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, dsb@dsb.gv.at).

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UNSERE PRODUKTE

Wir erzeugen drei Produktlinien

  1. Material gewaschen
    Sand, Kiese, Betonkies,
    Frostschutzmaterial, Steinmehl
  2. Material gebrochen
    Brechsand, Splitte, Gradermaterial
  3. Material ungebrochen und ungewaschen
    Wandschotter sortiert, Wandschotter unsortiert, Wasserbausteine
  4. Unsere Produkte sind CE-zertifiziert und entsprechen den europäischen und nationalen Normen und Regelwerken.
Sand gewaschen 0 - 1 mm

Sand gewaschen
0 - 1 mm

Sand gewaschen
0 - 1 mm

Sand gewaschen 0 - 4 mm

Sand gewaschen
0 - 4 mm

Sand gewaschen
0 - 4 mm

Estrichsand 0 - 4 mm

Estrichsand
0 - 4 mm

Estrichsand
0 - 4 mm

Kies 4 - 8 mm

Kies
4 - 8 mm

Kies
4 - 8 mm

Kies 8 - 16 mm

Kies
8 - 16 mm

Kies
8 - 16 mm

Kies 16 - 32 mm

Kies
16 - 32 mm

Kies
16 - 32 mm

Kies 32 - 63 mm

Kies
32 - 63 mm

Kies
32 - 63 mm

Kies 32 - 125 mm

Kies
32 - 125 mm

Kies
32 - 125 mm

Betonkies 0 - 16 mm

Betonkies
0 - 16 mm

Betonkies
0 - 16 mm

Frostschutzmaterial 0 - 63 mm

Frostschutz­material
0 - 63 mm

Frostschutz­material
0 - 63 mm

Gradermaterial 0 - 16 mm

Grader­material
0 - 16 mm

Grader­material
0 - 16 mm

Brechsand ungewaschen 0 - 2 mm

Brechsand ungewaschen
0 - 2 mm

Brechsand ungewaschen
0 - 2 mm

Steinmehl

Steinmehl

Steinmehl

Splitt 2 - 4 mm

Splitt
2 - 4 mm

Splitt
2 - 4 mm

Splitt 4 - 8 mm

Splitt
4 - 8 mm

Splitt
4 - 8 mm

Splitt 8 - 11 mm

Splitt
8 - 11 mm

Splitt
8 - 11 mm

Splitt 8 - 16 mm

Splitt
8 - 16 mm

Splitt
8 - 16 mm

Splitt 8 - 22 mm

Splitt
8 - 22 mm

Splitt
8 - 22 mm

Wandschotter 0 - 63 mm

Wandschotter
0 - 63 mm

Wandschotter
0 - 63 mm

Wandschotter unsortiert

Wandschotter
unsortiert

Wandschotter
unsortiert

Steine

Steine

Steine

SERVICE UND LEISTUNGEN

Wir setzen auf Qualität

Bodenaushubdeponie

Ab 26.07.2021 steht die Bodenaushub­deponie für die Ablagerung sorten­reiner nicht kontaminierter Boden­aushübe zur Verfügung.

Transporte

Auf Wunsch transportieren wir Ihnen mit unseren firmeneigenen LKW's die geforderten Materialien an den von Ihnen gewünschten Ort.

Qualitätssicherung

Das Qualitätssicherungssystem mit der werkseigenen Produktions­kontrolle garantiert den hohen, gleichbleibenden Standard unserer Baustoffe. Alle Produkte entsprechen den europäischen und nationalen Normen und sind CE-zertifiziert.

Recycling

Baurestmassen wie Beton, Ziegel- und Asphaltaufbruch werden von der Fa. S2 Recycling GmbH übernommen und aufbereitet.

Bodenaushubdeponie

zur Ablagerung sortenreiner nicht kontaminierter Bodenaushübe

Ansprechperson:
Christian Stöckl
Tel. +43 (0) 664 / 11 50 511
info@stoewa-kies.at

  • Ablauf Anlieferung
    • Nur nach Voranmeldung, mind. 2 Werkstage vorher
    • Deponieeingangskontrolle erfolgt bei Anlieferung
    • Mengenerfassung erfolgt durch geeichte LKW-Waage (t)
    • Erforderliche Unterlagen sind spätestens bei Anlieferung zu übermitteln
    • Abkippen am Zwischenlager oder der Deponie nur im Beisein der Mitarbeiter der Deponieeingangskontrolle erlaubt – Achtung: Abkippen auf dem Zwischenlager gilt nicht als Übernahme, Abfall bleibt im Besitz und in der Verantwortlichkeit des Lieferanten bis zum Einbau in der Deponie.
    • Ausstellung eines Lieferscheins erfolgt nur nach Freigabe durch den Mitarbeiter der Deponieeingangskontrolle
    • Ansprechpartner: Susanne Hiden, Christian Stöckl
  • Vorerhebung

    Die STÖWA Kies GmbH bietet an, im Vorfeld eine Untersuchung des auszuhebenden Materials an der Aushubstelle durchzuführen, wodurch der Prozess der Eingangskontrolle bei Anlieferung deutlich verkürzt wird. Dieses Angebot gilt nur für Aushubprojekte, die auf der Deponie der STÖWA Kies GmbH entsorgt werden sollen.

    • Dokumentation durch einen Mitarbeiter der Deponieeingangskontrolle; Qualitätssicherungsmaßnahme
    • Terminvereinbarung im Vorfeld erforderlich
    • Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den notwendigen Baggerschurf zu organisieren
    • Vorerhebungsbogen wird an den Kunden ausgehändigt
    • Für den Zeitaufwand werden dem Kunden 70€ pro Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
  • Zugelassene Abfallschlüsselnummern

    Kleinmengen gem. Deponieverordnung, < 2000t / < 1100 m³
    31411 45: Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial mit einem Anteil an bodenfremden Bestandteilen ≤ 5 Vol%,
    Erforderliche Formulare: Abfallinformation und Bestätigung des aushebenden Unternehmens
    Ab 750 t: Vorerhebung durch Deponiebetreiber wird optional angeboten
    Umrechnungsfaktor für Abschätzung der Tonnagen: 1 m³ = 1,8 t

     

    Ab 2000 t: Grundlegende Charakterisierung mit Analyse und Gutachten
    31411 30 Bodenaushub Klasse A1 – Rekultivierung; wenn TOC ≤ 10.000 mg/kg
    31411 31 Bodenaushub Klasse A2 gem. BAWP
    31411 32 Bodenaushub Klasse A2G gem. BAWP
    31411 33 eingeschränkt auf:

    • Bodenaushubmaterial mit einem Anteil an bodenfremden Bestandteilen ≤ 5 Vol%, welches die Gehalte im Feststoff der Spezifizierung 29 ausschließlich aufgrund geogener Hintergrundgehalte überschreitet (bis Spalte II, Tabelle 1, Anhang 1, Deponieverordnung 2008)
    • nicht kontaminiertes AHM-Material

    31411 34 Technisches Schüttmaterial mit ≤ 5 Vol.% bodenfremde Bestandteile

     

    Sonstige Schlüsselnummern, Grundlegende Charakterisierung mit Analyse und Gutachten

  • Nützliche Informationen

    Pflichten des Bauherrn zur Abfalltrennung
    Gemäß RBV ist der Bauherr seit 2016 verpflichtet, eine getrennte Sammlung und korrekte Entsorgung von Schadstoffen (= gefährliche Abfälle) und Störstoffen (= bodenfremde Bestandteile) am Anfallsort durchzuführen, sowohl bei Bau- und Aushubtätigkeiten als auch bei Rückbau von Gebäuden.
    Als bodenfremde Bestandteile im Bodenaushub gelten Bauschutt, Haus- und sonstiger Müll, Holz und Wurzelstöcke – alles, was nicht natürlich gewachsenem Boden entspricht.
    Als gefährlicher Abfall gilt kontaminierter Boden, beispielsweise durch ein Öl-Leck, ehemalige Industriebetriebe o.Ä.; sowie Boden mit hoher natürlicher Hintergrundbelastung, der aufgrund der enthaltenen Schwermetalle die Grenzwerte für gefährlichen Abfall übersteigt, z.B. im Bereich von Erzadern und Bergbaubetrieben.

    Es wird empfohlen, im Zweifelsfall eine Prüfung durch ein akkreditiertes Labor (z.B. Umweltlabor) durchführen zu lassen.

    - Merkblatt WKO zu Recyclingbaustoffverordnung
    - Infoblatt Umweltbundesamt

    Vermischungsverbot
    § 15 Abs. 2 AWG 2002: Es ist nicht erlaubt, gefährliche Abfälle mit ungefährlichen zu vermischen, oder Abfälle, die vorgegebene Grenzwerte überschreiten, mit „korrekten“ Abfällen zu vermischen (verdünnen), um eine Grenzwertunterschreitung zu erhalten. Dieses Vorgehen ist strafbar.

    Container am Zwischenlager
    Für vereinzelte bodenfremde Bestandteile ist am Zwischenlager ein Container aufgestellt. Der Anlieferer wird gebeten, diese bei Anlieferung und Abkippen selbständig in den Container zu entsorgen.

     

    Weiterführende Links:
    - DVO: Deponieverordnung 2008
    - BAWP: Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
    - AVV: Abfallverzeichnisverordnung 2020
    - RBV: Recycling-Baustoffverordnung
    - AWG: Abfallwirtschaftsgesetz 2002

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